Eingliederungstitel

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Durch den Eingliederungstitel erhalten die Agenturen für Arbeit Mittel der aktiven Arbeitsmarktpolitik zur eigenständigen Bewirtschaftung zugewiesen. Im Eingliederungstitel sind folgende Mittel enthalten:

Der Eingliederungstitel wurde in diesem Sinne mit der Einführung des Sozialgesetzbuches Drittes Buch 1998 erweitert. Ziel ist es, durch Dezentralisierung Mittel der aktiven Arbeitsmarktpolitik besser an unterschiedliche regionale Problemlagen anzupassen.